SG Hüffelsheim 1946 e.V.

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SGH Landesliga Übersicht




SGH B-Klasse KH 1 Übersicht


Seniorenabteilung.


Alps

1. Mannschaft Landesliga West - Staffel Nord




Alps

2. Mannschaft B-Klasse Bad Kreuznach 1




Alps

Ü32-Senioren (AH)




  • 1. Mannschaft
  • Liga:
    Landesliga West - Staffel Nord
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    ...
  • Trainer:
    Andre Weingärtner
    Simon Engelbert
    Jannik Kern
    Thorsten Volz (Torwart-Trainer)
    Sascha Walita (Fitnesstrainer)
  • 2. Mannschaft
  • Liga:
    A-Klasse Kreuznach
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    ...
  • Trainer:
    David Holste
    Rafael Flegel
    Tim Sentz
    Thorsten Volz (Torwart-Trainer)
  • Ü32 - Senioren (AH)
  • Liga:
    -/-
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    nach Absprache (Freundschaftsspiele/Turniere)
  • Trainer:
    Rainer Kreuzer

Jugendabteilung.


Die Jugendabteilung der SG Hüffelsheim 1946 eV wird durch den Jugendleiter, Carsten Langensiepen, geleitet.
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen kann die Jugendabteilung per EMail erreicht werden:
jugend@sg-hueffelsheim.de


B-Jugend

Die B-Jugend


C-Jugend

Die C-Jugend


D-Jugend

Die D-Jugend


E-Jugend

Die E-Jugend 1



E-Jugend

Die E-Jugend 2


F-Jugend

Die F-Jugend


F-Jugend

Die F-Jugend 2


  • G-Jugend
  • Jahrgang:
    2017 und jünger
  • Liga:
    Fair-Play-Turniere / Spielenachmittage
    als JSG Rotenfels
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    Donnerstags: 16:30 – 17:30 Uhr
  • Trainer:
    Lukas Nessel (01590 4730960)
    Rodja Böhringer, Maziar Zolfaghari
  • F-Jugend
  • Jahrgang:
    2015-2016
  • Liga:
    Kreisklasse KH 1 und 2
    Fair-Play-Spielrunde
    als JSG Rotenfels
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    Mittwochs und Freitags 17:30 – 19:00 Uhr
  • Trainer:
    Alex Seibert (0175 2088057)
    Vincenz Pfaffmann, Mathias Scherer
    Daniel Schmidt
  • E-Jugend
  • Jahrgang:
    2013-2014
  • Liga:
    Kreisliga KH und Kreisklasse KH 1 und 2
    als JSG Rotenfels
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim
  • Trainingszeit:
    Dienstags und Freitags: 17:00 - 19:00 Uhr
  • Trainer:
    Carsten Langensiepen (0177 2343556),
    Lars, Winter, Michael Heinen
    Aron Wagner, Dennis Kappel
    Aljoscha Heß
  • D-Jugend
  • Jahrgang:
    2011-2012
  • Liga:
    Kreisliga KH und 1. Kreisklasse KH
    als JSG Rotenfels
  • Trainingsort:
    Hüffelsheim / Waldböckelheim
  • Trainingszeit:
    Montags und Donnerstags: 17:30 – 19:00 Uhr
  • Trainer:
    Paolo Walther (01514 1487246)
    Claudio Bachor, Tobias Lunkenheimer
    Markus Michalski, Lars Nünke
  • C-Jugend
  • Jahrgang:
    2009-2010
  • Liga:
    Landesliga Nahe und Kreisliga KH
    als JSG Rotenfels/Wissberg
  • Trainingsort:

    Hüffelsheim und Hargesheim
  • Trainingszeit:
    Dienstags und Donnerstags: 18:45 - 20:15 Uhr
  • Trainer:
    Falko Führer (01575 2855080),
    Tina Matzanke, Markus Ernst
    Thomas Meiser-Pfurtscheller, Michael Müller
    Silas Ofridopoulos, Jens Zobel
  • B-Jugend
  • Jahrgang:
    2007-2008
  • Liga:
    Kreisliga Nahe
    als JSG Rotenfels/Wissberg
  • Trainingsort:

    Hüffelsheim / Hargeseim
  • Trainingszeit:

    Montags: 19:00 - 20:30 Uhr und
    Donnerstags: 18:00 – 19:30 Uhr
  • Trainer:
    Etienne Petermann (0176 45713275),
    Savas Kaya
  • A-Jugend
  • Jahrgang:
    2005-2006
  • Liga:
    Landesliga Nahe/Westpfalz und Kreisliga Nahe
    als SG Guldental / JSG Rotenfels/Wissberg
  • Trainingsort:
    Hargeseim / Waldböckelheim
  • Trainingszeit:
    Montags und Donnerstags: 19:00 – 20:30 Uhr
  • Trainer:
    Florian Rust (01512 1603101)
    Denny Fey
×

Verein.


Der Vorstand.


Seit der Mitgliederversammlung im Frühjahr 2022 setzt sich unser Vorstand wie folgt zusammen:

Funktion Name
1. Vorsitzender Günter Lips
2. Vorsitzender Eric Butzbach-Stelzel
1. Schriftführerin Carina Hoffmann
2. Schriftführerin -vakant-
1. Kassenwartin Carina Hoffmann
Jugendleitung Carsten Langensiepen
Sportlicher Leiter Eric Butzbach-Stelzel
Wirtschaftsausschuss Wolfgang Wohlleben
Sportzentrum Ralf Winter
Clubheim Manfred Wohlleben
Beisitzer [Jugendabteilung] Jens Zobel
Beisitzer [Sportl. Leitung] Michael Schlarb
Beisitzer [Wirtschaftsausschuss] Birgit Petermann
Beisitzer [Clubheim] Sascha Raab
Beisitzer [IT, Social Media & Graphics] Aljoscha Heß
Pressesprecher -vakant-
1. Vorsitzender SGH-Förderverein [Gastsitz] Steffen Purucker

Die gültige Satzung der SG Hüffelsheim 1946 e.V. vom 13. Mai 2022 können sie hier herunterladen:

Satzung SGH 1946 eV

Die Geschichte.


Gründung

In den Morgenstunden des 16. März 1945 wurde Hüffelsheim durch die amerikanische Armee besetzt. Der schreckliche zweite Weltkrieg war an diesem Tag für Hüffelsheim beendet. Viele Bürger der Gemeinde waren gefallen, kämpften noch oder befanden sich in Gefangenschaft. Viele von ihnen kehrten erst lange Zeit nach Kriegsende in ihre Heimat zurück.

Es waren von daher vor allem Jugendliche, die 1945 einen Neuanfang auf sportlichem Gebiet wollten und wagten. Fast die gesamte Dorfjugend, viele gerade 14, 15, 16 Jahre jung, fanden sich zusammen und begannen damit den Dreschplatz, das Gelände, auf dem heute das Clubheim steht, so herzurichten, dass man Fußball darauf spielen konnte.

Man wollte Fußball spielen und man trug relativ schnell Freundschaftsspiele mit Fußballmannschaften der Nachbarorte aus. Da sie all das ohne Genehmigung der Besatzungsmacht taten, kreuzte eines Tages die Polizei auf und verbot im Auftrag des französischen Kommandanten, weiterhin Fußball zu spielen. Sie wurden belehrt, dass sie dafür einen Verein gründen müssten.

Ein älterer, erfahrener Fußballfan nahm sich daraufhin der Jugendlichen an und unterstützte sie, einen Verein zu gründen. Im November 1945 war es dann soweit. Man fand sich in der Gastwirtschaft Gebhard zusammen und gründete den Fußballclub Hüffelsheim (FCH).
Auch war man sich darüber bewusst, dass sportliche Betätigung die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit fördert und Menschen verschiedener Berufe und Interessen zusammenführt. Hierdurch wurde das soziale Bewusstsein jedes Einzelnen gefördert, was gerade in den Nachkriegsjahren von besonderer Bedeutung war.

Auf Wunsch des Kreisfußballobmanns Heinz aus Bad Kreuznach, der von der Vereinsgründung gehört hatte, fand man sich Anfang 1946 zu der von ihm gewünschten Mitgliederversammlung zusammen. Herr Heinz informierte die Anwesenden über den organisatorischen Neuaufbau von Fußballvereinen im Kreisgebiet sowie über den geregelten Ablauf des Spielbetriebes.

Anlässlich dieser Zusammenkunft wurde auch ein Vorstand gewählt:

  • Heinrich Lauff zum 1. Vorsitzenden.
  • Hubert Petermann 2. Vorsitzenden,
  • Arthur Lauff zum 1. Schriftführer,
Heinrich Emrich zum Betreuer und Spielführer der Fußballmannschaft.

Zu dieser Zeit gab es ein Verbot der Militärregierung, Turnvereine zu gründen. Um aber den Turnsportlern die Möglichkeit zu geben, ihre Sportart zu betreiben, machte man sich nun Gedanken, wie man das Verbot umgehen könne. Schließlich wurde der Vorschlag unterbreitet, doch einfach den Namen „Fußballclub Hüffelsheim“ in „Sportgemeinde Hüffelsheim“ umzubenennen. Der Vorschlag kam zur Abstimmung und wurde mit Mehrheit angenommen!

Somit wurde das Jahr 1946 zum Geburtsjahr der Sportgemeinde Hüffelsheim (SGH).

Chronik

In einer Dokumentation der Verbandsgemeinde Rüdesheim werden die sportlichen Aktivitäten in unserer Gemeinde als „bemerkenswert groß“ bezeichnet. Von daher sind die wichtigsten Ereignisse des Vereins chronologisch aufgeführt.



Jahr Ereignis
1945 - Gründung eines Hüffelsheimer Fußballclubs (FCH)
1946 - Umbenennung in Sportgemeinde Hüffelsheim (SGH)
1950 - Heinrich Jung neuer 1. Vorsitzender
1952 - Aufstieg der 1. Mannschaft in die A-Klasse
1956 - Willi Viehl neuer 1. Vorsitzender
1956/57 - 1. Mannschaft Pokalsieger der A-Klasse sowie Bezirkspokalsieger
1960 - Baubeginn und Einweihung des neuen Sportplatzes
Reinhold Schmitt neuer 1. Vorsitzender
1963 - Heinrich Emrich neuer 1. Vorsitzender
1964/65 - Abstieg in die B-Klasse
1965 - Hugo Raab neuer 1. Vorsitzender
1965/66 - Baubeginn und Einweihung des Clubheimes
1970 - Leonhard Lauff neuer 1. Vorsitzender
1971 - 25-jähriges Vereinsjubiläum
- Gründung einer Wanderabteilung
1977/78 - Abstieg in die C-Klasse
1979/80 - Erweiterung des Clubheimes mit Gaststätte
- Meister und Aufstieg in die B-Klasse
1981 - Hans Ludwig Gräff neuer 1. Vorsitzender
1985 - Bau und Fertigstellung eines neuen Hartplatzes,
oberhalb des bestehenden alten Platzes
1986 - Gründung einer Tennisabteilung
1986/87 - Bau von 2 Tennisplätzen
Bau und Fertigstellung eines neuen Rasenspielfeld,
auf dem bestehenden, alten Platz
1987 - Einweihung des neuen Sportzentrum „Auf Palmenstein“
mit Spiel einer Nahetalauswahl gegen den 1.FC Kaiserslautern
1988/89 - Aufstieg der 1. Mannschaft in die A-Klasse (Relegation)
1994 - Beschluss zum Bau eines neuen Clubheimes
1994/95 - Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe
06/1996 - Fertigstellung und Einweihung des neuen Clubheimes
1996/97 - Meister und Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West
1997 - Anmeldung einer 1b. Mannschaft in den Spielbetrieb der C-Klasse
1998/99 - Meister und Aufstieg der 1. Mannschaft in die Verbandsliga
- Aufstieg der 1b. Mannschaft in die B-Klasse (Relegation)
1999/2000 - Abstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West
- Meister & Aufstieg der 1b.Mannschaft in die A-Klasse
2000 - Spielgemeinschaft mit dem FSV Niederhausen
- Anmeldung einer 2b. Mannschaft in den Spielbetrieb der C-Klasse
2000/01 - Bau und Fertigstellung eines neuen Rasenspielfeld,
auf dem bestehenden Hartplatz
2001 - Einweihung des neuen Rasenspielfeldes in Verbindung mit
der Austragung „Tage des Jugendfußballs 2001“
2001/02 - Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe
2002/03 - Aufstieg der 1. Mannschaft, Relegation gegen ASV Winnweiler
- Meister & Aufstieg der 2b. Mannschaft in die B-Klasse
2003/04 - Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe
2004 - Harold Jung neuer 1. Vorsitzender
2004/05 - Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West
2005 - Wolfgang Wohlleben neuer 1. Vorsitzender
2006/07 - Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe
2007/08 - Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West
2011/12 - Vizemeister Landesliga West, Relegation gegen VfL Neustadt/Weinstraße
2015 - Abmeldung der 2b. Mannschaft vom Spielbetrieb
2017 - Erweiterung der Spielgemeinschaft mit SV Norheim
2018/19 - Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe
- Abstieg der 1b. Mannschaft in die B-Klasse
2019 - Günter Lips neuer 1. Vorsitzender
03/2020 - Tabellenführer Bezirksliga Nahe,
vorzeitiger Saison-Abbruch wegen der Corona-Pandemie
06/2020 - Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West
nach der Quotientenberechnung
03/2021 - Tabellenplatz 4. Landesliga West, Staffel Nord,
vorzeitiger Saison-Abbruch wegen der Corona-Pandemie

Das Sportzentrum "Auf Palmenstein".


Die SG Hüffelsheim ist stolz auf ihr, überwiegend mit der Hilfe der Mitglieder erbautes, Sportzentrum.
Neben den perfekten Trainings- und Spielbedingungen auf den beiden Rasenplätzen, bietet die SGH im Herzen des Sportzentrums den Wirtschaftsbetrieb, ein Anlaufpunkt vor, während und nach den Heimspielen.
Die Räumlichkeiten sind nicht nur zur Versorgung von Anhängern der Heim- und Gastmannschaft vorgesehen, sie können auch für private Feiern gemietet werden. Egal ob Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Beisetzung oder was auch immer der Grund sein mag.

Für Anfragen oder Reservierungen können sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen über Email oder Telefon.
Email an: clubheim@sg-hueffelsheim.de
oder an: info@sg-hueffelsheim.de

Sportzentrum der SGH 00 Sportzentrum der SGH 01 Sportzentrum der SGH 02 Sportzentrum der SGH 03 Sportzentrum der SGH 04 Sportzentrum der SGH 05
Sportzentrum der SGH 06 Sportzentrum der SGH 07 Sportzentrum der SGH 08 Sportzentrum der SGH 09 Sportzentrum der SGH 10 Sportzentrum der SGH 11

Partner.


Die Präsentation unserer Werbepartner wird im Moment überarbeitet und steht bald wieder zur Verfügung

idyou

IDyou - Your Data, Your Choice.

90mnts

90mnts

Förderverein.


Wir engagieren uns für den Fußball und die Jugendförderung im Verein der SG Hüffelsheim 1946 e.V. Um der großen Anzahl an Kindern und Jugendlichen und deren Anspruch an Trainings- und Spielmöglichkeiten auch in Zukunft gerecht zu werden, müssen neue finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Finanzen
Der Förderverein unterstützt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder verdientes Geld zweckgebunden Anliegen, Anschaffungen oder Projekte der Sportgemeinde Hüffelsheim.

Kooperieren
Eine vertrauensvolle Kooperation zwischen dem Hauptverein, der Jugendabteilung und dem Förderverein ist dabei die Grundlage für eine seriöse und organisierte Basis.

Motivieren
Durch ein zusätzliches finanzielles Standbein werden alle Freunde der SGH motiviert, sich ehrenamtlich zu engagieren oder man zeigt mit seiner Mitgliedschaft: Ich fördere mit!

Wofür wir stehen
Die Breitensportart Fußball ist eine sehr wichtige gesellschaftliche Säule, die dabei hilft, dass sich unsere Kleinsten in der Gesellschaft sozial- und erfolgsorientiert entwickeln können. Dem Förderverein sind ebenso die sozialen Aufgaben eines Sportvereins bewusst und er möchte diese unterstützen. Die Integration von Jugendlichen in den Seniorenbereich, die Förderung von Teamgeist und Sozialverhalten und die Vermittlung des Fairplay-Gedankens sind hierzu nur einige Stichworte.

Ziele des Föredervereins

Im Grunde alles, was für den sportlichen Betrieb (Bsp. Trainingsartikel, Abzeichenwagen, Trikots...), die Teambildung(Bsp. Sportanzüge, Trainingslager...), das Mannschaftsgefüge (Bsp. Mannschaftsessen, Familientag...) und die Erhaltung des Sportheims sinnvoll und notwendig sind.

Wir brauchen Sie ...
Die SGH freut sich immer über interessierte und engagierte Menschen! Menschen, die bereit sind, sich für die Interessen und das Wohl der SGH einzusetzen und somit den Förderverein in seinen Zielen zu unterstützen. Mit einem aktiven Förderverein können sich neue Perspektiven für die SGH eröffnen.

Mit dabei sein ...
Mit nur 25,00 Euro im Jahr kann mit einer Mitgliedschaft als Privatperson der Förderverein und damit die SG Hüffelsheim unterstützt werden. Darüber hinaus sind natürlich auch höhere Beiträge oder jährliche bzw. einmalige Spenden ohne Mitgliedschaft möglich, die aufgrund von Spendenbescheinigungen vom Finanzamt anerkannt werden.

Helfen Sie uns, fördern Sie mit!
Werden Sie Mitglied oder Sponsor im Verein der Freunde und Förderer der SG Hüffelsheim 1946 e.V. und sorgen Sie mit für eine finanzielle Ausstattung, damit die zukünftigen Aufgaben bewältigt werden können.

Mein Verein - ich mache mit!
Den aktuellen Flyer inklusive Aufnahmeantrag finden Sie direkt hier zum Download.

Downloaden, ausfüllen und direkt bei uns abgeben:

Download: Flyer/Aufnahmeantrag Föerderverein



Verein der Freunde und Förderer der SG Hüffelsheim e.V.

Kontaktdaten:
Geschäftsstelle / 1. Vorsitzender
Steffen Purucker
Scholländerweg 8
55595 Hüffelsheim

Palmensteinkurier.


Der Palmensteinkurier der SGH, ein Traditionsblatt für alle Freunde des Vereins und des gepflegten Ballsports, ist jetzt auch in der "online" Variante, als PDF-Ausgabe, verfügbar. Die aktuellste, sowie viele vorherige Ausgaben ab sofort hier online.


PDF-Version der Ausgaben zur Saison 2022/2023 und der aktuellen Saison 2023/2024.
Zum Download die gewünschte Ausgabe anklicken:


titelblatt

Die neuste Ausgabe findet ihr jetzt hier oben :-)

Saison 2023/2024.










































Kontakt.


Sie möchten uns schreiben, haben Fragen oder Wünsche?
Bei Kontakt über E-Mail werden Ihre Daten bei uns gemäß der Vorgaben der DSGVO behandelt.

Kontaktdaten:

SG Hüffelsheim
1. Vorsitzender Günter Lips
Gartenstraße 25
55595 Hüffelsheim

Email: vorstand@sg-hueffelsheim.de


Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an: info@sg-hueffelsheim.de


Datenschutzordnung im Sportverein.


Präambel

Der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.


§1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- Freizeit- und Kursbetrieb und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.


§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs-, Gruppen- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.


§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen oder interner Veranstaltungen des Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V. gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

3. Auf der Internetseite des Vereins werden ggf. die Fotos und die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen/Trainerinnen und Übungsleiter/Trainer mit Vorname, Nachname, Funktion, Fachausbildung/Lizenz, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.


§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Geschäftsführer/Schriftführer zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

Der Leiter des Bereichs Allgemeine Verwaltung bzw. der vom Vorstand Beauftragte stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.


§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Jugend-/Abteilungs-/Gruppenleitern, Trainern/Übungsleitern, Ausschussvorsitzenden) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Helfer-/Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.


§6 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen
E-Mail-Account (info@sg-hueffelsheim.de) ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation
ausschließlich zu nutzen ist.

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.


§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen/Trainerinnen und Übungsleiter/Trainern), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.


§8 Datenschutzbeauftragter

Sofern im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen. (Zurzeit sind weniger als 10 Personen im Verein mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.)


§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. den zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. der vom Vorstand beauftragten Person. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. den zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern, der vom Vorstand beauftragten Person, dem Abteilungsleiter Allgemeine Verwaltung und dem Administrator vorgenommen werden.

2. Der Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. die zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzer bzw. der vom Vorstand beauftragten Person ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z. B. Homepage, Facebook, Twitter, usw.) der ausdrücklichen Genehmigung des Abteilungsleiters Öffentlichkeitsarbeit bzw. eines der zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. der vom Vorstand beauftragten Person. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. die zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. die vom Vorstand beauftragten Person weisungsbefugt ist/sind. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Abteilungsleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.


§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i.d.R. v.g. Personenkreise) des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.


§11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 21. November 2018 beschlossen
und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.


Impressum.


Impressum der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V.

Herausgeber:

SG Hüffelsheim
Gartenstraße 25
55595 Hüffelsheim


Verantwortlich:

Geschäftsführender Vorstand der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V.


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Stand: 27. April 2020


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