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1. Mannschaft Landesliga West
2. Mannschaft B-Klasse Bad Kreuznach 2
Ü32-Senioren (AH)
Die Jugendabteilung der SG Hüffelsheim 1946 eV wird durch den Jugendleiter, Carsten Langensiepen, geleitet.
Bei Fragen, Wünschen, Anregungen kann die Jugendabteilung per EMail erreicht werden:
jugend@sg-hueffelsheim.de
Die B-Jugend
Die C-Jugend
Die D-Jugend
Die E-Jugend 1
Die E-Jugend 2
Die F-Jugend
Die F-Jugend 2
Vorstand & Beisitzer
Seit der Mitgliederversammlung im Juni 2024 setzt sich unser Vorstand wie folgt zusammen:
Funktion | Name |
---|---|
1. Vorsitzender | Eric Butzbach-Stelzel |
2. Vorsitzender & Schriftführerin | Carina Hoffmann | Vorstand Finanzen | Peter Längin |
Vorstand Sport Aktive | Lars Winter |
Vorstand Sport Jugendliche | Carsten Langensiepen |
Wirtschaftsausschuss | Sascha Raab |
Beisitzer [Sportzentrum/Clubheim] | Günter Lips |
Beisitzer [Sport Aktive] | -vakant- |
Beisitzer [Sport Jugendliche] | Etienne Petermann |
Beisitzer [Wirtschaftsausschuss] | Yannik Zurbel |
Beisitzer [IT, Social Media & Kommunikation] | Aljoscha Heß |
Pressesprecher | -vakant- |
1. Vorsitzender SGH-Förderverein [Gastsitz] | Steffen Purucker |
Die gültige Satzung der SG Hüffelsheim 1946 e.V. vom 13. Mai 2022 können sie hier herunterladen:
Satzung SGH 1946 eV
In den Morgenstunden des 16. März 1945 wurde Hüffelsheim durch die amerikanische Armee besetzt.
Der schreckliche zweite Weltkrieg war an diesem Tag für Hüffelsheim beendet.
Viele Bürger der Gemeinde waren gefallen, kämpften noch oder befanden sich in Gefangenschaft.
Viele von ihnen kehrten erst lange Zeit nach Kriegsende in ihre Heimat zurück.
Es waren von daher vor allem Jugendliche, die 1945 einen Neuanfang auf sportlichem Gebiet wollten und wagten.
Fast die gesamte Dorfjugend, viele gerade 14, 15, 16 Jahre jung, fanden sich zusammen und begannen damit den Dreschplatz,
das Gelände, auf dem heute das Clubheim steht, so herzurichten, dass man Fußball darauf spielen konnte.
Man wollte Fußball spielen und man trug relativ schnell Freundschaftsspiele mit Fußballmannschaften der Nachbarorte aus.
Da sie all das ohne Genehmigung der Besatzungsmacht taten, kreuzte eines Tages die Polizei auf und verbot im Auftrag des französischen Kommandanten,
weiterhin Fußball zu spielen. Sie wurden belehrt, dass sie dafür einen Verein gründen müssten.
Ein älterer, erfahrener Fußballfan nahm sich daraufhin der Jugendlichen an und unterstützte sie, einen Verein zu gründen.
Im November 1945 war es dann soweit. Man fand sich in der Gastwirtschaft Gebhard zusammen und gründete den Fußballclub Hüffelsheim (FCH).
Auch war man sich darüber bewusst, dass sportliche Betätigung die Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit fördert und Menschen
verschiedener Berufe und Interessen zusammenführt. Hierdurch wurde das soziale Bewusstsein jedes Einzelnen gefördert,
was gerade in den Nachkriegsjahren von besonderer Bedeutung war.
Auf Wunsch des Kreisfußballobmanns Heinz aus Bad Kreuznach, der von der Vereinsgründung gehört hatte,
fand man sich Anfang 1946 zu der von ihm gewünschten Mitgliederversammlung zusammen.
Herr Heinz informierte die Anwesenden über den organisatorischen Neuaufbau von Fußballvereinen im Kreisgebiet
sowie über den geregelten Ablauf des Spielbetriebes.
Anlässlich dieser Zusammenkunft wurde auch ein Vorstand gewählt:
In einer Dokumentation der Verbandsgemeinde Rüdesheim werden die sportlichen Aktivitäten in unserer Gemeinde als „bemerkenswert groß“ bezeichnet.
Von daher sind die wichtigsten Ereignisse des Vereins chronologisch aufgeführt.
Jahr | Ereignis | |
---|---|---|
1945 | - | Gründung eines Hüffelsheimer Fußballclubs (FCH) |
1946 | - | Umbenennung in Sportgemeinde Hüffelsheim (SGH) |
1950 | - | Heinrich Jung neuer 1. Vorsitzender |
1952 | - | Aufstieg der 1. Mannschaft in die A-Klasse |
1956 | - | Willi Viehl neuer 1. Vorsitzender |
1956/57 | - | 1. Mannschaft Pokalsieger der A-Klasse sowie Bezirkspokalsieger |
1960 | - | Baubeginn und Einweihung des neuen Sportplatzes |
Reinhold Schmitt neuer 1. Vorsitzender | ||
1963 | - | Heinrich Emrich neuer 1. Vorsitzender |
1964/65 | - | Abstieg in die B-Klasse |
1965 | - | Hugo Raab neuer 1. Vorsitzender |
1965/66 | - | Baubeginn und Einweihung des Clubheimes |
1970 | - | Leonhard Lauff neuer 1. Vorsitzender |
1971 | - | 25-jähriges Vereinsjubiläum |
- | Gründung einer Wanderabteilung | |
1977/78 | - | Abstieg in die C-Klasse |
1979/80 | - | Erweiterung des Clubheimes mit Gaststätte |
- | Meister und Aufstieg in die B-Klasse | |
1981 | - | Hans Ludwig Gräff neuer 1. Vorsitzender |
1985 | - | Bau und Fertigstellung eines neuen Hartplatzes, |
oberhalb des bestehenden alten Platzes | ||
1986 | - | Gründung einer Tennisabteilung |
1986/87 | - | Bau von 2 Tennisplätzen |
Bau und Fertigstellung eines neuen Rasenspielfeld, | ||
auf dem bestehenden, alten Platz | ||
1987 | - | Einweihung des neuen Sportzentrum „Auf Palmenstein“ |
mit Spiel einer Nahetalauswahl gegen den 1.FC Kaiserslautern | ||
1988/89 | - | Aufstieg der 1. Mannschaft in die A-Klasse (Relegation) |
1994 | - | Beschluss zum Bau eines neuen Clubheimes |
1994/95 | - | Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe |
06/1996 | - | Fertigstellung und Einweihung des neuen Clubheimes |
1996/97 | - | Meister und Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West |
1997 | - | Anmeldung einer 1b. Mannschaft in den Spielbetrieb der C-Klasse |
1998/99 | - | Meister und Aufstieg der 1. Mannschaft in die Verbandsliga |
- | Aufstieg der 1b. Mannschaft in die B-Klasse (Relegation) | |
1999/2000 | - | Abstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West |
- | Meister & Aufstieg der 1b.Mannschaft in die A-Klasse | |
2000 | - | Spielgemeinschaft mit dem FSV Niederhausen |
- | Anmeldung einer 2b. Mannschaft in den Spielbetrieb der C-Klasse | |
2000/01 | - | Bau und Fertigstellung eines neuen Rasenspielfeld, |
auf dem bestehenden Hartplatz | ||
2001 | - | Einweihung des neuen Rasenspielfeldes in Verbindung mit |
der Austragung „Tage des Jugendfußballs 2001“ | ||
2001/02 | - | Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe |
2002/03 | - | Aufstieg der 1. Mannschaft, Relegation gegen ASV Winnweiler |
- | Meister & Aufstieg der 2b. Mannschaft in die B-Klasse | |
2003/04 | - | Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe |
2004 | - | Harold Jung neuer 1. Vorsitzender |
2004/05 | - | Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West |
2005 | - | Wolfgang Wohlleben neuer 1. Vorsitzender |
2006/07 | - | Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe |
2007/08 | - | Meister & Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West |
2011/12 | - | Vizemeister Landesliga West, Relegation gegen VfL Neustadt/Weinstraße |
2015 | - | Abmeldung der 2b. Mannschaft vom Spielbetrieb |
2017 | - | Erweiterung der Spielgemeinschaft mit SV Norheim |
2018/19 | - | Abstieg der 1. Mannschaft in die Bezirksliga Nahe |
- | Abstieg der 1b. Mannschaft in die B-Klasse | |
2019 | - | Günter Lips neuer 1. Vorsitzender |
03/2020 | - | Tabellenführer Bezirksliga Nahe, |
vorzeitiger Saison-Abbruch wegen der Corona-Pandemie | ||
06/2020 | - | Aufstieg der 1. Mannschaft in die Landesliga West |
nach der Quotientenberechnung | ||
03/2021 | - | Tabellenplatz 4. Landesliga West, Staffel Nord, |
vorzeitiger Saison-Abbruch wegen der Corona-Pandemie |
Die SG Hüffelsheim ist stolz auf ihr, überwiegend mit der Hilfe der Mitglieder erbautes, Sportzentrum.
Neben den perfekten Trainings- und Spielbedingungen auf den beiden Rasenplätzen, bietet die SGH im Herzen des Sportzentrums
den Wirtschaftsbetrieb, ein Anlaufpunkt vor, während und nach den Heimspielen.
Die Räumlichkeiten sind nicht nur zur Versorgung von Anhängern der Heim- und Gastmannschaft vorgesehen, sie können auch für
private Feiern gemietet werden. Egal ob Geburtstag, Hochzeit, Jubiläum, Beisetzung oder was auch immer der Grund sein mag.
Für Anfragen oder Reservierungen können sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen über Email oder Telefon.
Email an: clubheim@sg-hueffelsheim.de
oder an: info@sg-hueffelsheim.de
Wir engagieren uns für den Fußball und die Jugendförderung im Verein der SG Hüffelsheim 1946 e.V. Um der großen Anzahl an Kindern und Jugendlichen und deren Anspruch an Trainings- und Spielmöglichkeiten auch in Zukunft gerecht zu werden, müssen neue finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Finanzen
Der Förderverein unterstützt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder verdientes Geld
zweckgebunden Anliegen, Anschaffungen oder Projekte der Sportgemeinde Hüffelsheim.
Kooperieren
Eine vertrauensvolle Kooperation zwischen dem Hauptverein, der Jugendabteilung und dem Förderverein
ist dabei die Grundlage für eine seriöse und organisierte Basis.
Motivieren
Durch ein zusätzliches finanzielles Standbein werden alle Freunde der SGH motiviert,
sich ehrenamtlich zu engagieren oder man zeigt mit seiner Mitgliedschaft: Ich fördere mit!
Wofür wir stehen
Die Breitensportart Fußball ist eine sehr wichtige gesellschaftliche Säule, die dabei hilft,
dass sich unsere Kleinsten in der Gesellschaft sozial- und erfolgsorientiert entwickeln können.
Dem Förderverein sind ebenso die sozialen Aufgaben eines Sportvereins bewusst und er möchte diese unterstützen.
Die Integration von Jugendlichen in den Seniorenbereich, die Förderung von Teamgeist und Sozialverhalten
und die Vermittlung des Fairplay-Gedankens sind hierzu nur einige Stichworte.
Ziele des Föredervereins
Wir brauchen Sie ...
Die SGH freut sich immer über interessierte und engagierte Menschen!
Menschen, die bereit sind, sich für die Interessen und das Wohl der SGH einzusetzen
und somit den Förderverein in seinen Zielen zu unterstützen.
Mit einem aktiven Förderverein können sich neue Perspektiven für die SGH eröffnen.
Mit dabei sein ...
Mit nur 25,00 Euro im Jahr kann mit einer Mitgliedschaft als Privatperson der Förderverein und
damit die SG Hüffelsheim unterstützt werden.
Darüber hinaus sind natürlich auch höhere Beiträge oder jährliche bzw. einmalige Spenden ohne Mitgliedschaft möglich,
die aufgrund von Spendenbescheinigungen vom Finanzamt anerkannt werden.
Helfen Sie uns, fördern Sie mit!
Werden Sie Mitglied oder Sponsor im Verein der Freunde und Förderer der SG Hüffelsheim 1946 e.V.
und sorgen Sie mit für eine finanzielle Ausstattung, damit die zukünftigen Aufgaben bewältigt werden können.
Mein Verein - ich mache mit!
Den aktuellen Flyer inklusive Aufnahmeantrag finden Sie direkt hier zum Download.
Downloaden, ausfüllen und direkt bei uns abgeben:
Download: Flyer/Aufnahmeantrag Föerderverein
Der Palmensteinkurier der SGH, ein Traditionsblatt für alle Freunde des Vereins und des gepflegten Ballsports, ist jetzt auch in der "online" Variante, als PDF-Ausgabe, verfügbar. Die aktuellste, sowie viele vorherige Ausgaben ab sofort hier online.
PDF-Version der Ausgaben zur Saison 2022/2023 und der aktuellen Saison 2023/2024.
Zum Download die gewünschte Ausgabe anklicken:
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Bei Kontakt über E-Mail werden Ihre Daten bei uns gemäß der Vorgaben der DSGVO behandelt.
SG Hüffelsheim
1. Vorsitzender Eric Butzbach-Stelzel
Am Sportplatz 1
55595 Hüffelsheim
Email: vorstand@sg-hueffelsheim.de
Präambel
Der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- Freizeit- und Kursbetrieb und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs-, Gruppen- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen oder interner Veranstaltungen des Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V. gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
3. Auf der Internetseite des Vereins werden ggf. die Fotos und die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen/Trainerinnen und Übungsleiter/Trainer mit Vorname, Nachname, Funktion, Fachausbildung/Lizenz, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Geschäftsführer/Schriftführer zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Leiter des Bereichs Allgemeine Verwaltung bzw. der vom Vorstand Beauftragte stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Jugend-/Abteilungs-/Gruppenleitern, Trainern/Übungsleitern, Ausschussvorsitzenden) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Helfer-/Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen
E-Mail-Account (info@sg-hueffelsheim.de) ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation
ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen/Trainerinnen und Übungsleiter/Trainern), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§8 Datenschutzbeauftragter
Sofern im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt.
Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen.
(Zurzeit sind weniger als 10 Personen im Verein mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.)
§9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. den zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. der vom Vorstand beauftragten Person. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. den zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern, der vom Vorstand beauftragten Person, dem Abteilungsleiter Allgemeine Verwaltung und dem Administrator vorgenommen werden.
2. Der Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. die zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzer bzw. der vom Vorstand beauftragten Person ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z. B. Homepage, Facebook, Twitter, usw.) der ausdrücklichen Genehmigung des Abteilungsleiters Öffentlichkeitsarbeit bzw. eines der zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. der vom Vorstand beauftragten Person. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Abteilungsleiter Öffentlichkeitsarbeit bzw. die zuständigen Vorstandsmitgliedern/Beisitzern bzw. die vom Vorstand beauftragten Person weisungsbefugt ist/sind. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Abteilungsleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i.d.R. v.g. Personenkreise) des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 21. November 2018 beschlossen
und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Impressum der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V.
SG Hüffelsheim
Am Sportplatz 1
55595 Hüffelsheim
Geschäftsführender Vorstand der Sportgemeinde Hüffelsheim 1946 e.V.
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